Eigeneinkommen und überdurchschnittliche Verhältnisse
Bei überdurchschnittlichen Verhältnissen und Eigenpflege haben Kinder Anspruch auf die Summe der beiden Geldunterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern, höchstens aber auf monatlich knapp EUR 1.800,00. Dieser Gesamtunterhaltsbedarf ist von den Eltern unter Berücksichtigung ihrer konkreten Leistungsfähigkeit anteilig zu tragen. Der Gesamtunterhaltsbedarf des Kindes ist um sein Eigeneinkommen zu verringern.
Das Erstgericht hat im vorliegenden Fall bei dem knapp 19-jährigen Antragsteller und weit überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen (Nettoeinkommen des Vaters € 12.500,00 monatlich, der Mutter von € 3.700,00 monatlich) den Gesamtbedarf mit dem dreifachen Regelbedarf (für bis 18-jährige) begrenzt und diesbezüglich ausgeführt, dass der zur Verfügung stehende Betrag niedriger sein soll als ein Einstiegsgehalt.
Der erkennende Rekurssenat geht vor dem Hintergrund obiger Ausführungen davon aus, dass aufgrund der konkreten Verhältnisse - bei der vorliegenden Eigenpflege und unter Berücksichtigung des abzugeltenden Betreuungsaufwandes - von einem Gesamtunterhaltsbedarf des - im September 2021 19jährigen - Antragstellers in Höhe von etwa € 1.800,00 ausgegangen werden kann. Dies ergibt sich ohnehin auch bei Heranziehung des 3-fachen Regelbedarfes für über 19-Jährige. Dieser Gesamtunterhaltsbedarf ist jeweils um das Eigeneinkommen zu reduzieren.