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Auswärtiges Essen

Kosten für auswärtiges Essen sind als Ausgaben des täglichen Lebens nicht von der UBGR abziehbar.

Anmerkung: Üblicherweise werden sowieso Diäten ausbezahlt, die zu 50% nicht in die UBGR einbezogen werden und solcherart die allfälligen Mehrkosten abdecken.