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Erfinderprämie

Eine Erfinderprämie ist zur Gänze in die UBGR einzurechnen (EF-Slg 90.362).

Anmerkung: Da eine solche kaum regelmäßig ausbezahlt ist, ist darauf zu achten, dass sie nur anteilig auf eine bestimmte Zeit eingerechnet wird.

Erfinderprämie

Eine Erfinderprämie ist in die UBGR einzurechnen.

Anmerkung: Da eine solche kaum regelmäßig ausbezahlt ist, ist darauf zu achten, dass sie nur anteilig auf eine bestimmte Zeit eingerechnet wird.