Eigeneinkommen des Kindes und restlicher Unterhaltsanspruch
Im Rahmen der Unterhaltsrechner von Tews (http://www.unterhaltsrecht.at) können Sie den restlichen Unterhaltsanspruch errechnen.
Unterhaltsanspruch bei Eigeneinkommen des Kindes:
Restunterhalt bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen:
I.) Restunterhaltsanspruch = (Unterhaltsbemessungsgrundlage x Prozent) - [(Kindeseinkommen x Geldunterhalt): (Geldunterhalt +(Ausgleichszulagenrichtsatz - Regelbedarf))]
In Luxusgrenzenfällen ist statt dem Betrag Unterhaltsbemessungsgrundlage x Prozent die Luxusgrenze einzusetzen.
II.) Restunterhaltsanspruch = Geldunterhalt - Kindeseinkommen
Restunterhalt bei einfachen Lebensverhältnissen:
Bei der Frage, ob einfache Verhältnisse vorliegen, ist darauf abzustellen, ob der nach der Prozentmethode zu ermittelnde Betrag den Regelbedarf übersteigt. Wenn also nicht besondere Umstände ein anderes Verhältnis nahelegen, etwa je mit der Hälfte des eigenen Einkommens dem Minderjährigen.
III.) Restunterhaltsanspruch = Restbedarf (= Mindestpension abzüglich Kindeseinkommen) multipliziert mit der Geldbedarfsquote (= Regelbedarf : Mindestpension)
IV.) Restunterhaltsanspruch = (Ausgleichszulagenrichtsatz - Kindeseinkommen)/ 2
Im Rahmen des Unterhaltsrechners von Tews (nur im kostenpflichtigen Zugang) können Sie im Tabellenblatt "Eigeneinkommen Kind" beide Formeln umsetzen.
nur die Formeln I und III.) werden seit Jahren von der Judikatur angewendet.