Verfahrensart
Über einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse ist von den österreichischen Gerichten nach den mangels anderslautender Regelung im internationalen Zivilverfahrensrecht jedenfalls anzuwendenden Bestimmungen der §§ 229 ff AußStrG bzw.nach dem AußStrG 2005 auch dann im Verfahren außer Streitsachen abzusprechen, wenn die Kollisionsnormen wegen einer Auslandsberührung auf ausländisches Recht verweisen.
- Veräußerungserlös aus eingebrachter Sache
- Veräußerungserlös eines Unternehmens (nicht eingebracht)
- Veräußerungserlös für ein eingebrachtes Unternehmens
- Veräußerungsverbote und Belastungsverbote zugunsten der Ehegatten untereinander
- Veräußerungsverbote und Belastungsverbote zugunsten Dritter
- Veräußerungsverbot und eingebrachte Liegenschaft
- Verbücherung der Aufteilungsentscheidung
- Vereinbarungen - Auslegung - Revisibilität
- Vereinbarungen nach § 97 EheG - Durchsetzung
- Vereinbarungen zu eingebrachtem, geerbtem oder geschenkte
- Vereinbarungen, Anfechtung wegen Willensmängeln
- Vereinbarungen - Formvorschrift
- Vereinbarung, gültige - Ausschluß des Aufteilungsverfahrens
- Vereinbarungen, formungültige
- Vereinbarungen - Zusammenhang mit Scheidungsverfahren
- Vererblichkeit des Aufteilungsanspruches
- Vererbungsabsicht
- Verfahrensart
- Verfahrenshilfeantrag, fristwahrender
- Verfristung der Aufteilungsansprüche
- Verfrühter Aufteilungsantrag
- Vergleich - Anfechtung wegen Willensmängeln
- Vergleich - Bereinigungswirkung für alle offenen Ansprüche
- Vergleichsauslegung
- Vergleichsverhandlungen und Frist zur Einleitung des Aufteilungsverfahrens
- Verhältnis strittiges Verfahren - Aufteilungsverfahren
- Verhandlung, mündliche
- Verkehrswert, grundsätzlich zugrunde zu legen
- Verkehrswert - nicht revisibel
- Verkehrswert, Sachverständigengutachten und Revision bzw. Revisionsrekurs
- Verlorener Aufwand
- Verlustbeteiligungen und Aufteilungsverfahren
- Vermieter als Beteiligter im Aufteilungsverfahren
- Vermietung einer Liegenschaft
- Vermietung von Wohnungen
- Vermögenserträgnisse von eingebrachtem Vermögen
- Vermögensrechtlicher Anspruch Aufteilungsverfahren
- Vermögenssicherung für eigene Kinder als Erbe
- Vermögensveränderungen nach Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Vermögensverminderungen
- Vermögensverschiebungen, einseitige und Aufteilungsverfahren
- Vermögensverschiebung in Unternehmen(sgründung)
- Vermögensverschiebungen und Beweislast
- Vermögenswerte, angeschafft aus Schenkungen Dritter
- Vermögenswerte, eingebrachte
- Vermögenswerte, nicht mehr vorhandene
- Vermutung für Zahlungsquelle für Anschaffungen in der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Verpfändbarkeit des Aufteilungsanspruches
- Verpfändung einer Lebensversicherung für einen Unternehmenskredit
- Verrechnungskonto GmbH - Verbindlichkeiten
- Verschulden an Scheidung und Aufteilungsverfahren
- Versicherungsleistung aus Unfallversicherungsvertrag
- Versicherungsleistung - Bezugsberechtigung - Widerruf
- Versicherungszeiten - Nachkauf
- Versorgungsanwartschaften (nach deutschem Recht)
- Versorgungsausgleich
- Versorgungseinrichtungen zur Ehewohnung
- Verträge über Regelung der Aufteilungsansprüche
- Vertretungskosten Finanzstrafverfahren (Unternehmensverbindlichkeiten)
- Verunstaltungsentschädigung
- Verwandten, Beiträge von - zur Vermögensbildung
- Verwirkung - keine
- Verzicht auf Aufteilungsanspruch
- Verzicht auf Aufteilungsanspruch und § 98 EheG
- Verzicht auf Aufteilungsverfahren, unzulässiger
- Verzinsung oder Wertsicherung von Ausgleichszahlungen
- Voraus- und Aufteilungsvereinbarungen
- Vorausvereinbarungen vor dem 01.01.2010
- Vorausvereinbarungen - Prüfung
- Vorausvereinbarungen - Schriftform erforderlich
- Voreheliche Beiträge
- Voreheliche Lebensgemeinschaft
- Vorhandenes Vermögen, nur - aufzuteilen
- Vorkaufsrecht
- Vorrang des Aufteilungsverfahrens
- Vorrang des Aufteilungsverfahrens - Überweisung ohne anhängiges Aufteilungsverfahrens
- Vorschlagsänderung nach der einjährigen Frist
- Vorsorgeanwartschaften, sozialversicherungsrechtliche, pensionrechtliche
- Vorsorgeverpflichtung für Ausgleichszahlung
- Vorwegzuweisung von eingebrachten Vermögenswerten
- Vorwegvereinbarungen, alte - unzulässige
- Vorwegzuweisung eingebrachter Vermögenswerte