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Seite angelegt am: 05.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Vermieter als Beteiligter im Aufteilungsverfahren

Im Verfahren betreffend die Zuteilung der Ehewohnung kommt dem Vermieter Beteiligtenstellung zu.

Eine Bindung des Vermieters an eine Vereinbarung der geschiedenen Ehegatten, daß der eine von ihnen seine Mitbestandsrechte dem anderen, der bereits gleichfalls Mitbestandnehmer war, abtritt, kann nur durch ein auf Grund der Vorschriften der §§ 81 ff EheG eingeleitetes Verfahren erreicht werden. Eine in diesem Verfahren ergangene Entscheidung des Gerichtes nach § 87 Abs 2 EheG bindet daher auch ihn.