Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 15.10.2014 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Vorausvereinbarungen vor dem 01.01.2010

Nach alter Rechtslage unzulässige Vorausvereinbarungen sind nunmehr rechtswirksam, wenn sie den Voraussetzungen des § 97 (1) EheG nF entsprechen.