Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 09.04.2023 ; Letzte Bearbeitung: 09.04.2023

Verkehrswert - nicht revisibel

Es ist zwar die Frage, welcher Wert der Liegenschaft im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG der Aufteilung zugrunde zu legen ist, eine Rechtsfrage; die Höhe des Verkehrswertes stellt aber eine Tatfrage dar, die vor dem Obersten Gerichtshof nicht bekämpft werden kann.