Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 09.12.2020 ; Letzte Bearbeitung: 09.12.2020

Vermögensverschiebungen und Beweislast

Wer behauptet, dass die Verringerung von Gebrauchsvermögen oder Ersparnissen eine Maßnahme gewesen sei, die nach den Umständen vermutlich auch bei aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft nicht anders getroffen worden wäre, dem obliegt der Beweis hiefür.