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Seite angelegt am: 05.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 04.08.2020

Versorgungsausgleich

Das österreichische Recht sieht keinen Versorgungsausgleich vor, auch wenn ein Anspruch gegen eine ausländische (öffentliche oder private) Versorgungseinrichtung besteht.

Anmerkung: darunter ist, laienhaft ausgedrückt, die Aufteilung von Versicherungszeiten für die Pension (während der Ehe erworben) zu verstehen.