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Seite angelegt am: 28.09.2022 ; Letzte Bearbeitung: 28.09.2022

Rechtschutzinteresse als Voraussetzung für Zulässigkeit des Rechtsmittels

Auch für Rechtsmittel im Außerstreitverfahren gilt die Voraussetzung des Rechtsschutzinteresses. Die Frage nach dem Rekursinteresse betrifft die Zulässigkeit des Rechtsmittels.