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Seite angelegt am: 10.04.2021 ; Letze Bearbeitung: 10.04.2021

Rechtsmittel - Vermutung der Rechtszeitigkeit

Ein Rechtsmittel hat bis zur sicheren Widerlegung von Zweifeln die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich, nämlich solange nicht seine Verspätung eindeutig nachgewiesen ist. die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über die Rechtzeitigkeit wirkt sich zum Vorteil des Rechtsmittelwerbers aus.