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Seite angelegt am: 24.05.2021 ; Letze Bearbeitung: 24.05.2021

Revisionsrekurs - keine Nachholung einer im Rekurs unterlassenen Rechtsrüge

Wurde die Entscheidung erster Instanz nur in bestimmten Punkten wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten, können andere Punkte in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden.