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Seite angelegt am: 29.10.2022 ; Letze Bearbeitung: 29.10.2022

Rekursverfahren - Überprüfung der rechtlichen Beurteilung

Das Rekursgericht hat im Außerstreitverfahren die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu überprüfen, gleichgültig ob der Rechtsmittelwerber den vom Rekursgericht als stichhältig befundenen Anfechtungsgrund zum Gegenstand seiner Beschwerde gemacht hat oder nicht.