Beschwer als Voraussetzung für Rechtsmittelzulässigkeit
Keine Beschwer liegt bei antragsgemäßer Entscheidung vor.
Ist das Kind im Zeitpunkt der Entscheidung über die Obsorge bereits volljährig, fehlt die notwendige Beschwer.
Einer Partei, die dem Antrag zugestimmt hat, fehlt es an der notwendigen Beschwer.
So wie die Beschwer des Rechtsmittelwerbers zur Zeit der Einlegung des Rechtsmittels gegeben sein und zur Zeit der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen muss, muss auch die Rechtsmittellegitimation im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel noch fortbestehen.
- Ratenzahlungen
- Rechtliches Gehör
- Rechtsanwaltspflicht für Revisionsrekurs
- Rechtsfrage, erhebliche für Revision oder Revisionsrekurs Darstellungspflicht
- Rechtsgutachten und Rechtsmittelverfahren
- Rechtskraft, materielle und formelle im Außerstreitverfahren
- Rechtskrafterstreckung
- Rechtsmissbrauch
- Rechtsmittel - aufschiebende Wirkung
- Rechtsmittel, Einmaligkeit des
- Rechtsmittel, keine Verweise zulässig
- Rechtsmittel, leeres - verbesserungsfähig
- Rechtsmittel - unzulässige - keine Auswirkung auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit
- Rechtsmittel an das unzuständige Gericht
- Rechtsmittel - Verweis auf andere Schriftsätze oder Rechtsmittel unzulässig
- Rechtsmittel - Vermutung der Rechtszeitigkeit
- Rechtsmittel verspätet - keine Zurückweisung durch Erstgericht
- Rechtsmittel, vorzeitiges
- Rechtsmittelanmeldung
- Rechtsmittelantrag
- Rechtsmittelbelehrung, unrichtige oder fehlende
- Rechtsmittelentscheidung - aufhebende; Kostenentscheidung ist vorzubehalten
- Rechtsmittelentscheidung - Sach- und Rechtslage
- Rechtsmittelfrist und fehlende Rechtsmittelbelehrung
- Rechtsmittelgrund unrichtige rechtliche Beurteilung
- Rechtsmittellegitimation
- Rechtsmittelverfahren und Rechtsgutachten
- Rechtsmittelverfahren und Untersuchungsgrundsatz
- Rechtsmittelzulässigkeit, Beschwer Voraussetzung
- Rechtsmittelzulässigkeit, Beschwer durch Begründung?
- Rechtsrüge, gesetzmäßige im Rechtsmittel
- Rechtsrüge - im Revisionsrekurs nicht nachholbar
- Rechtschutzinteresse als Voraussetzung für Zulässigkeit des Rechtsmittels
- Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels
- Verbot der reformatio in peius gilt im Außerstreitverfahren nicht
- Regelbeweismaß
- Rekurs, abgesonderter
- Rekurs, Anmeldung nicht erforderlich
- Rekurs, Form und Inhalt
- Rekurs, unrichtige rechtliche Beurteilung
- Rekurs - unzulässig bedingter
- Rekurs, unzulässiger - Entscheidung über
- Rekursantrag
- Rekursbeschränkung keine nach § 517 ZPO im Außerstreitverfahren
- Rekursbeantwortung im Außerstreitverfahren
- Rekursfrist
- Rekursgericht, Entscheidung durch, als Regelfall
- Rekursgericht, Prüfung der Entscheidung nach allen Richtungen
- Rekurslegitimation trotz Zustimmung zum pflegchaftsgerichtlichen Vergleich
- Rekursverfahren - Beweisergänzung
- Rekursverfahren - Überprüfung der rechtlichen Beurteilung
- Rekursverhandlung
- Revisionsrekurs außerordentlicher - aufschiebende Wirkung
- Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren
- Revisionsrekurs - Frist
- Revisionsrekurs ohne wesentliche Rechtsfrage
- Revisionsrekurs und Beweiswürdigung, Tatsachen
- Revisionsrekurs und Bezifferung des Rechtmittelbegehrens
- Revisionsrekurs und gesetzmäßige Rechtsrüge
- Revisionsrekurs und Kostenfragen
- Revisionsrekurs und klare Rechtsfrage
- Revisionsrekurs - keine Nachholung einer im Rekurs unterlassenen Aktenwidrigkeitsrüge
- Revisionsrekurs - keine Nachholung einer im Rekurs unterlassenen Rechtsrüge
- Revisionsrekurs und Rechtzeitigkeit des Rekurses
- Revisionsrekurs und Rechtzeitigkeit - OGH Tatsacheninstanz
- Revisionsrekurs und wesentliche Rechtsfrage
- Revisionsrekurs und zulässige Neuerungen
- Revisionsrekurs gegen unrichtige formelle Zurückweisung - nur Aufhebung zulässig
- Revisionsrekurs und unrichtige rechtliche Beurteilung
- Revisionsrekurs und Verfahrensmängel erster Instanz
- Revisionsrekurs gegen Zurückweisung wegen Verspätung durch Rekursgericht ist einseitig
- Revisionsrekurs nach nachträglicher Zulassung des Revisionsrekurses
- Revisionsrekurs, Zurückziehung
- Revisionsrekursgründe
- Revisionsrekursbeantwortung
- Revisionsrekursbeantwortung - einzuholen
- Revisionsrekursbeantwortung vor Freistellung - Kostenersatz
- Revisionsrekursbeantwortung - Frist
- Richter- oder Rechtspflegerzuständigkeit
- Richter- oder Rechtspflegerzuständigkeit nach § 10 RPflG - keine Parteistellung
- Rücknahme eines Rechtsmittels
- Ruhen - Feststellung des - mit Beschluss
- Ruhen - erforderliche Prozesshandlung