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Seite angelegt am: 02.09.2021 ; Letze Bearbeitung: 22.01.2022

Rechtsmittelverfahren und Rechtsgutachten

Ein der Rechtsmittelschrift beigelegtes "Rechts-"Gutachten ist eine zulässige Form der Bezugnahme auf Lehre und Rechtsprechung, sofern die Rechtsmittelschrift auf den Gutachtensinhalt ausdrücklich verweist. Rechtsgutachten sind nicht zurückzuweisen.

Der Vater hat mit seinem Rekurs das Rechtsgutachten einer Universitätsprofessorin vorgelegt. Eine solche Vorlage mag zwar zulässig sein, das Rekursgericht ist aber nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Es gitl der Grundsatz "iura novit curia".