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Seite angelegt am: 15.04.2021 ; Letze Bearbeitung: 18.04.2021

Rechtsmittelbelehrung, unrichtige

Durch eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung wird ein Rechtsmittel, das vom Gesetz ausgeschlossen ist, nicht zulässig.

Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine fehlende Rechtsmittelbelehrung auch bei anwaltlich nicht vertretenen Parteien ohne Einfluss auf die Rechtsmittelfrist.