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Seite angelegt am: 16.04.2021 ; Letze Bearbeitung: 16.04.2021

Rechtsmittel - unzulässige - keine Auswirkung auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit

Auch im Außerstreitverfahren gilt der Grundsatz, daß unzulässige Rechtsmittel den Eintritt der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der unzulässigerweise bekämpften Entscheidung nicht hinausschieben.