Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer
Seite angelegt am: 11.03.2026 ; Letze Bearbeitung: 11.03.2026

Rechtsmittel, Inhaltserfordernis

Auch im Außerstreitverfahren muss von einem Rechtsmittel verlangt werden, dass aus seinem Inhalt deutlich hervorgeht, wogegen sich der Rekurswerber wendet, inwieweit und aus welchen Gründen er sich für beschwert erachtet und welche andere Entscheidung er anstrebt; er hat also zu erklären, welche Entscheidung das Revisionsrekursgericht anstelle der bekämpften Entscheidung zu setzen habe. Von einem – wie hier – anwaltlich vertretenen Rechtsmittelwerber muss daher erwartet werden, dass er in einem Rechtsmittel an ein Höchstgericht konkret darlegt, welche primär beantragte Abänderung angestrebt wird.