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Seite angelegt am: 01.02.2015 ; Letze Bearbeitung: 17.10.2020

Einmaligkeit des Rechtsmittels

Jeder Partei steht nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind auch dann unzulässig, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Frist angebracht werden.