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Seite angelegt am: 29.12.2014 ; Letze Bearbeitung: 15.08.2020

Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels

Ein Rechtsmittel hat solange die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich und ist damit einer sachlichen Erledigung zuzuführen, als nicht seine Verspätung durch die Aktenlage eindeutig ausgewiesen ist.