Revisionsrekurs ohne wesentliche Rechtsfrage - Zurückweisung
Wenn das Rekursgericht - zu Recht - ausspricht, dass ein Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, das Rechtsmittel aber dann nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erheblicher Rechtsfragen abhängt, ist der Revisionsrekurs trotz Zulässigerklärung durch das Gericht zweiter Instanz zurückzuweisen (RIS-Justiz RS0102059). Dieser Grundsatz ist auch auf den Revisionsrekurs im Verfahren außer Streitsachen anzuwenden. Auch ein Revisionsrekurs nach § 62 Abs 1 AußStrG ist nur zulässig, wenn der Revisionsrekurswerber die für die Entscheidung maßgeblichen erheblichen Rechtsfragen aufgreift.
- Ratenzahlungen
- Rechtliches Gehör
- Rechtsanwaltspflicht für Revisionsrekurs
- Rechtsfrage, erhebliche für Revision oder Revisionsrekurs Darstellungspflicht
- Rechtsgutachten und Rechtsmittelverfahren
- Rechtskraft, materielle und formelle im Außerstreitverfahren
- Rechtskrafterstreckung
- Rechtsmissbrauch
- Rechtsmittel - aufschiebende Wirkung
- Rechtsmittel, Einmaligkeit des
- Rechtsmittel, keine Verweise zulässig
- Rechtsmittel, leeres - verbesserungsfähig
- Rechtsmittel - unzulässige - keine Auswirkung auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit
- Rechtsmittel an das unzuständige Gericht
- Rechtsmittel - Verweis auf andere Schriftsätze oder Rechtsmittel unzulässig
- Rechtsmittel - Vermutung der Rechtszeitigkeit
- Rechtsmittel verspätet - keine Zurückweisung durch Erstgericht
- Rechtsmittel, vorzeitiges
- Rechtsmittelanmeldung
- Rechtsmittelantrag
- Rechtsmittelbelehrung, unrichtige oder fehlende
- Rechtsmittelentscheidung - aufhebende; Kostenentscheidung ist vorzubehalten
- Rechtsmittelentscheidung - Sach- und Rechtslage
- Rechtsmittelfrist und fehlende Rechtsmittelbelehrung
- Rechtsmittelgrund unrichtige rechtliche Beurteilung
- Rechtsmittellegitimation
- Rechtsmittelverfahren und Rechtsgutachten
- Rechtsmittelverfahren und Untersuchungsgrundsatz
- Rechtsmittelzulässigkeit, Beschwer Voraussetzung
- Rechtsmittelzulässigkeit, Beschwer durch Begründung?
- Rechtsrüge, gesetzmäßige im Rechtsmittel
- Rechtsrüge - im Revisionsrekurs nicht nachholbar
- Rechtschutzinteresse als Voraussetzung für Zulässigkeit des Rechtsmittels
- Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels
- Verbot der reformatio in peius gilt im Außerstreitverfahren nicht
- Regelbeweismaß
- Rekurs, abgesonderter
- Rekurs, Anmeldung nicht erforderlich
- Rekurs, Form und Inhalt
- Rekurs, unrichtige rechtliche Beurteilung
- Rekurs - unzulässig bedingter
- Rekurs, unzulässiger - Entscheidung über
- Rekursantrag
- Rekursbeschränkung keine nach § 517 ZPO im Außerstreitverfahren
- Rekursbeantwortung im Außerstreitverfahren
- Rekursfrist
- Rekursgericht, Entscheidung durch, als Regelfall
- Rekursgericht, Prüfung der Entscheidung nach allen Richtungen
- Rekurslegitimation trotz Zustimmung zum pflegchaftsgerichtlichen Vergleich
- Rekursverfahren - Beweisergänzung
- Rekursverfahren - Überprüfung der rechtlichen Beurteilung
- Rekursverhandlung
- Revisionsrekurs außerordentlicher - aufschiebende Wirkung
- Revisionsrekurs im Außerstreitverfahren
- Revisionsrekurs - Frist
- Revisionsrekurs ohne wesentliche Rechtsfrage
- Revisionsrekurs und Beweiswürdigung, Tatsachen
- Revisionsrekurs und Bezifferung des Rechtmittelbegehrens
- Revisionsrekurs und gesetzmäßige Rechtsrüge
- Revisionsrekurs und Kostenfragen
- Revisionsrekurs und klare Rechtsfrage
- Revisionsrekurs - keine Nachholung einer im Rekurs unterlassenen Aktenwidrigkeitsrüge
- Revisionsrekurs - keine Nachholung einer im Rekurs unterlassenen Rechtsrüge
- Revisionsrekurs und Rechtzeitigkeit des Rekurses
- Revisionsrekurs und Rechtzeitigkeit - OGH Tatsacheninstanz
- Revisionsrekurs und wesentliche Rechtsfrage
- Revisionsrekurs und zulässige Neuerungen
- Revisionsrekurs gegen unrichtige formelle Zurückweisung - nur Aufhebung zulässig
- Revisionsrekurs und unrichtige rechtliche Beurteilung
- Revisionsrekurs und Verfahrensmängel erster Instanz
- Revisionsrekurs gegen Zurückweisung wegen Verspätung durch Rekursgericht ist einseitig
- Revisionsrekurs nach nachträglicher Zulassung des Revisionsrekurses
- Revisionsrekurs, Zurückziehung
- Revisionsrekursgründe
- Revisionsrekursbeantwortung
- Revisionsrekursbeantwortung - einzuholen
- Revisionsrekursbeantwortung vor Freistellung - Kostenersatz
- Revisionsrekursbeantwortung - Frist
- Richter- oder Rechtspflegerzuständigkeit
- Richter- oder Rechtspflegerzuständigkeit nach § 10 RPflG - keine Parteistellung
- Rücknahme eines Rechtsmittels
- Ruhen - Feststellung des - mit Beschluss
- Ruhen - erforderliche Prozesshandlung