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Seite angelegt am: 08.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Kein Schmerzensgeldanspruch nach Ehebruch

Aus der Verletzung der ehelichen Treue können Schmerzengeldansprüche wegen dadurch verursachter psychischer Schäden des betrogenen Ehegatten nicht abgeleitet werden.