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Seite angelegt am: 25.12.2023 ; Letzte Bearbeitung: 25.12.2023

Anstachelung der Eifersucht

Wer aber der Tendenz des Ehepartners zur Eifersucht nicht sachlich entgegentritt, sondern etwa durch Verheimlichung eines nächtlichen Aufenthalts die Eifersucht noch nährt, begeht seinerseits eine schwere Eheverfehlung.