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Eheverfehlungen nach Ehescheidungsklage

Auch nach Einbringung der Ehescheidungsklage gesetzte Eheverfehlungen sind zu berücksiichtigen.

Anmerkung: Soweit allerdings zum Zeitpunkt der Ehescheidungsklage die vollständige unheilbare Zerrüttung vorliegt, werden weitere Eheverfehlunen unerheblich sein.