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Unterschiedliche Ernährung - keine Eheverfehlung

Unterschiede in der bevorzugten Ernährung stellen keine Eheverfehlung dar. Weder ist vorwerfbar, Vegetarier zu sein noch Beilagen als Mahnlzeit zu begreifen. Ebenso wenig ist ein oft leerer Kühlschrank allein, je nach Einkauf-, Koch- und Essgewohnheiten, ein sicheres Zeichen einer mangelhaften Ernährung oder einer damit im Zusammenhang stehenden Unterhaltsverletzung.