Definition schwere Eheverfehlung
Eheverfehlungen sind Handlungen oder Unterlassungen, die sich gegen das Wesen der Ehe und die damit verbundenen Pflichten richten. Die Verpflichtung zur Lebensgemeinschaft strahlt die Verpflichtung aus, sich der Lebensgemeinschaft gemäß zu verhalten, zB das Vertrauen des anderen Ehegatten, welches die Lebensgemeinschaft mit sich bringt, zu rechtfertigen. Es verfehlt sich daher ein Ehegatte schwer, der das Vertrauen des anderen enttäuscht.
Eheverfehlungen sind Handlungen oder Unterlassungen, die sich gegen das Wesen der Ehe und die damit verbundenen Pflichten richten.
Zu beurteilen ist dabei innere Einstellung des verletzenden Ehegatten sowie die Wirkung seines Verhaltens auf den verletzten Ehegatten, das freilich auch objektiv geeignet sein muss, eine Zerrüttung der Ehe herbeizuführen. Nicht bloß ehrloses oder unsittliches Verhalten, sondern jedes mit dem Wesen der Ehe nicht vereinbare Verhalten ist eine Eheverfehlung.
Zu berücksichtigen ist, dass nach § 49 EheG nur schwere Eheverfehlungen zur Scheidung berechtigen.