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Seite angelegt am: 02.06.2013 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

einvernehmliche Gestaltung der Lebensführung

Eine einvernehmliche Gestaltung der Lebensführung kann aber selbst dann, wenn sie ungewöhnlich sein mag und im Ergebnis eine Entfremdung fördert, deswegen noch nicht einem Teil als Zerrüttungsverschulden angerechnet werden.