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Ehefähigkeit

Ehefähig ist, wer volljährig und entscheidungsfähig ist. Mit 01.08.2025 wurde die Möglichkeit der Eheschließeung mindejähriger abgeschafft.

§ 1 EheG ab 01.08.2025

Erster Abschnitt
Recht der Eheschließung
A. Ehefähigkeit

EheG § 1 Ehefähig ist, wer volljährig und entscheidungsfähig ist.