Ehescheidungsgründe, Bindung an Reihenfolge des Klägers
Der Kläger, der sich auf mehrere Scheidungsgründe beruft, hat die Wahl, ob er sie gleichwertig nebeneinander oder aber in bestimmter Reihenfolge geltend machen will. An die gewählte Reihenfolge sind die Gerichte gebunden.
Stellt der Kläger die Reihenfolge der geltend gemachten Scheidungsgründe nicht einwandfrei klar (hier §§ 55 und 49 EheG), ist anzunehmen, daß die Verschuldensgründe vor den anderen den Vorrang haben sollen.
Wenn die Ehescheidungsgründe nach § 49 EheG und § 55 EheG nebeneinander geltend gemacht werden, so ist mangels gegenteiliger Erklärung des Klägers in erster Linie über den Klagegrund nach § 49 EheG zu entscheiden, weil in diesem Falle die rechtliche Stellung des obsiegenden Klägers günstiger ist.
- Eheberatung, Ablehnung einer
- Ehebruch
- Ehebruch und geschlechtliche Vernachlässigung
- Ehebruch als (un-) zulässige Reaktionshandlung
- Ehebruch - grundloser Vorwurf
- Ehebruch, kein Schmerzensgeld nach
- Ehefähigkeit
- Ehehindernis - Verwandschaft
- Eherechtsreform 1.1.2000 - alle Unterlagen
- Eherettung, mangelndes Bemühen um
- Ehescheidung einvernehmliche und Sachwalterschaft
- Ehescheidung dem Grunde nach
- Ehescheidung, strittige
- Ehescheidung, strittige und Sachwalterschaft
- Ehescheidungsgründe, Bindung an Reihenfolge des Klägers
- Vergleich (Ehescheidungsfolgenvergleich) als Exekutionstitel
- Ehescheidungsvergleich - Bereinigungswirkung
- Ehescheidungsvergleich - Bindung an vor Ehesc
- Eheverfehlungen, Beweislast
- Ehestörend, Empfindung von Verfehlungen als
- Eheverfehlungen Definition
- Eheverfehlung, erste
- Eheverfehlungen - innere Einstellung des verletzenden Ehegatten
- Eheverfehlung, Gleichbehandlung der Geschlechter
- Eheverfehlungen - Gesamtverhalten
- Eheverfehlungen - Gewichtung
- Eheverfehlungen im persönlichen und wirtschaftl. Bereich
- Eheverfehlungen, neuerliches Verfahren
- Eheverfehlungen nach Ehescheidungsklage
- Eheverfehlungen nach Zerrüttung der Ehe
- Eheverfehlungen nicht als ehezerstörend empfunden
- Eheverfehlungen ohne Zerrüttung
- Eheverfehlungen verfristete und Verschuldensabwägung
- Eheverfehlungen, verheimlichte
- Eheverfehlungen verziehene und Verschuldensabwägung
- Eheverfehlungen die in einem Vorverfahren beurteilt wurden
- Eheverfehlungen während des Scheidungsverfahrens
- Eheverfehlungen, wiederholte nach Verzeihung
- Eheverfehlungen, zurückliegende länger
- Ehevertrag - regelbare Punkte
- Eheverträge - Vergebührung
- Ehewidrige Beziehungen
- Ehewidrige Beziehungen, grundloser Vorwurf
- Ehewohnung - Benutzung durch Dritte
- Ehewohnung, Exekutionsbeschränkungen nach dem Mietrechtsgesetz
- Ehewohnung, Sicherung der
- Ehezerstörend, Verfehlungen nicht als empfunden
- ehrenrührige Prozeßbehauptungen
- Ehrloses und unsittliches Verhalten
- Eifersucht, Anstachelung der
- Eifersucht - unbegründete
- Eigenmächtiges Wegbringen und Veräußern von Hausrat
- Einblick in private und berufliche Tätigkeite
- Einkommensverschweigung
- Einvernehmliche Ehescheidung
- Einvernehmliche Ehescheidung und Frist
- Einvernehmliche Ehescheidung und Sachwalterschaft
- Einvernehmliche Ehescheidung und Vergleichswiderruf?
- Einvernehmliche Ehescheidung, Zurücknahme des Antrages
- Einvernehmliche Ehescheidung, Unterhalt bei / nach
- Einvernehmliche Gestaltung der Lebensführung
- Einvernehmlichkeitsgebot, Verletzung des
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- Emotionale Ausbrüche
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- Erbrechtliche Folgen der Ehescheidung
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- Ergänzungsklage und einvernehmliche Ehescheidung
- Ergänzungsklage versus Wiederaufnahmeklage
- Ernährung - unterschiedliche keine Eheverfehlung
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- EU-Bürger unterschiedlicher Staatsbürgerschaft - Scheidung
- EU VO 2201/2003 (EheVO II neu)
- * Einführungserlass EU VO 2201/2003
- Exekution
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