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Seite angelegt am: 01.08.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Empfindung von Verfehlungen als ehestörend

Ob ein Verhalten als ehezerstörend empfunden wird, betrifft einen inneren Vorgang, der nach freier Beweiswürdigung festzustellen ist, also das Gebiet der Tatsachenfeststellung, dessen Überprüfung dem OGH entzogen ist.