Eheverfehlungen während des Scheidungsverfahrens
Auch während des Scheidungsverfahrens begangene Eheverfehlungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen.
Die Pflicht zur ehelichen Treue besteht grundsätzlich während der gesamten Dauer der Ehe und muss daher von den Ehegatten auch noch während eines anhängigen Scheidungsverfahrens beachtet werden.
Allerdings ist auch die Judikatur zu berücksichtigen, dass nach objektiver und unheilbarer Zerrüttung begangene Eheverfehlungen keine entscheidende Bedeutung mehr für das Verschulden haben. Einen „absoluten“ Scheidungsgrund (früher der Ehebruch nach § 47 EheG bis 31.12.1999) gibt es überdies auch nicht mehr.
- Eheberatung, Ablehnung einer
- Ehebruch
- Ehebruch und geschlechtliche Vernachlässigung
- Ehebruch als (un-) zulässige Reaktionshandlung
- Ehebruch - grundloser Vorwurf
- Ehebruch, kein Schmerzensgeld nach
- Eherechtsreform 1.1.2000 - alle Unterlagen
- Eherettung, mangelndes Bemühen um
- Ehescheidung einvernehmliche und Sachwalterschaft
- Ehescheidung dem Grunde nach
- Ehescheidung, strittige
- Ehescheidung, strittige und Sachwalterschaft
- Ehescheidungsgründe, Bindung an Reihenfolge des Klägers
- Vergleich (Ehescheidungsfolgenvergleich) als Exekutionstitel
- Ehescheidungsvergleich - Bereinigungswirkung
- Ehescheidungsvergleich - Bindung an vor Ehesc
- Eheverfehlungen, Beweislast
- Ehestörend, Empfindung von Verfehlungen als
- Eheverfehlungen Definition
- Eheverfehlung, erste
- Eheverfehlungen - innere Einstellung des verletzenden Ehegatten
- Eheverfehlung, Gleichbehandlung der Geschlechter
- Eheverfehlungen - Gesamtverhalten
- Eheverfehlungen - Gewichtung
- Eheverfehlungen im persönlichen und wirtschaftl. Bereich
- Eheverfehlungen, neuerliches Verfahren
- Eheverfehlungen nach Ehescheidungsklage
- Eheverfehlungen nach Zerrüttung der Ehe
- Eheverfehlungen nicht als ehezerstörend empfunden
- Eheverfehlungen ohne Zerrüttung
- Eheverfehlungen verfristete und Verschuldensabwägung
- Eheverfehlungen, verheimlichte
- Eheverfehlungen verziehene und Verschuldensabwägung
- Eheverfehlungen die in einem Vorverfahren beurteilt wurden
- Eheverfehlungen während des Scheidungsverfahrens
- Eheverfehlungen, wiederholte nach Verzeihung
- Eheverfehlungen, zurückliegende länger
- Ehevertrag - regelbare Punkte
- Eheverträge - Vergebührung
- Ehewidrige Beziehungen
- Ehewidrige Beziehungen, grundloser Vorwurf
- Ehewohnung - Benutzung durch Dritte
- Ehewohnung, Exekutionsbeschränkungen nach dem Mietrechtsgesetz
- Ehewohnung, Sicherung der
- ehrenrührige Prozeßbehauptungen
- Ehrloses und unsittliches Verhalten
- Eifersucht, Anstachelung der
- Eifersucht - unbegründete
- Eigenmächtiges Wegbringen und Veräußern von Hausrat
- Einblick in private und berufliche Tätigkeite
- Einkommensverschweigung
- Einvernehmliche Ehescheidung
- Einvernehmliche Ehescheidung und Frist
- Einvernehmliche Ehescheidung und Sachwalterschaft
- Einvernehmliche Ehescheidung und Vergleichswiderruf?
- Einvernehmliche Ehescheidung, Zurücknahme des Antrages
- Einvernehmliche Ehescheidung, Unterhalt bei / nach
- Einvernehmliche Gestaltung der Lebensführung
- Einvernehmlichkeitsgebot, Verletzung des
- Eltern, Kontakt zu den
- Emotionale Ausbrüche
- Entscheidung - ausländische
- Erbrechtliche Folgen der Ehescheidung
- Ergänzungsklage
- Ergänzungsklage und einvernehmliche Ehescheidung
- Ergänzungsklage versus Wiederaufnahmeklage
- Ernährung - unterschiedliche keine Eheverfehlung
- Erwerbstätigkeit
- EU-Bürger unterschiedlicher Staatsbürgerschaft - Scheidung
- EU VO 2201/2003 (EheVO II neu)
- * Einführungserlass EU VO 2201/2003
- Exekution
- Existenzgefährdung durch Scheidungsvergleich