Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Eheverfehlungen während des Scheidungsverfahrens

Auch während des Scheidungsverfahrens begangene Eheverfehlungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen.

Die Pflicht zur ehelichen Treue besteht grundsätzlich während der gesamten Dauer der Ehe und muss daher von den Ehegatten auch noch während eines anhängigen Scheidungsverfahrens beachtet werden.

Allerdings ist auch die Judikatur zu berücksichtigen, dass Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensternach objektiver und unheilbarer Zerrüttung begangene Eheverfehlungen keine entscheidende Bedeutung mehr für das Verschulden haben. Einen „absoluten“ Scheidungsgrund (früher der Ehebruch nach § 47 EheG bis 31.12.1999) gibt es überdies auch nicht mehr.