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Seite angelegt am: 12.05.2013 ; Letzte Bearbeitung: 02.09.2020

Aktiengewinne oder Aktienverluste

Aktengewinne unterliegen grundsätzlich der nachehelichen Aufteilung.

Gewinne von Aktien, die von nicht der ehelichen Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten angeschafft wurde, unterliegen hingegen nicht der nachehelichen Aufteilung.