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Seite angelegt am: 29.09.2023 ; Letzte Bearbeitung: 29.09.2023

Ausgleichszahlung nicht fristgebunden

Der Antrag auf Ausgleichszahlung ist nicht fristgebunden nach § 95 EheG, da sie kein der Aufteilung unterliegender Vermögenswert ist, sondern ein Insturment um allfällige Unbilligkeiten der realen Zusteilung oder Belassung des vorhandenen Vermögens auszugleichen.