Skip to main content Skip to page footer
Seite angelegt am: 03.07.2007 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Erfolgreiche Anfechtung des Scheidungsvergleichs als Voraussetzung für ein Aufteilungsverfahren

Die erfolgreiche Anfechtung eines Scheidungsfolgenvergleichs ist Voraussetzung dafür, dass materiell eine Aufteilung vorgenommen werden kann.

Will man aus Sicherheitsgründen sofort einen Aufteilungsantrag einbringen, sollte auch gleichzeitig eine Anfechtungsklage erhoben werden, damit der Außerstreitrichter unterbrechen kann.