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Seite angelegt am: 20.12.2020 ; Letzte Bearbeitung: 20.12.2020

Aufteilungsbegehren

Fehlt im Antrag eine Beschränkung, wird die Aufteilung des gesamten ehelichen Gebrauchsvermögens und der gesamten ehelichen Ersparnisse beantragt.

Es genügt vorerst, die Zuweisung bestimmter Vermögensgegenstände und eine angemessene Ausgleichszahlung zu fordern oder im verfahrenseinleitenden Schriftsatz überhaupt nur die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens zu begehren.