Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Beim Begriff der „ehelichen Lebensgemeinschaft“ handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der nicht bloß die räumliche Gemeinschaft der Ehegatten, sondern – eben anders als die häusliche Gemeinschaft im Sinn des § 55 EheG – die in § 90 ABGB umschriebene Ehegemeinschaft als Inbegriff der häuslichen, geistigen, seelisch-körperlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Gemeinsamkeit der Ehegatten begreift. Von deren Aufhebung kann bereits dann ausgegangen werden, wenn bei einem Partner der Wille zum ehelichen Zusammenleben endgültig erlischt oder die geistige, seelische, körperliche und wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgehoben ist; in einem solchen Fall gilt die eheliche Lebensgemeinschaft als aufgehoben, auch wenn eine bloß gemeinsame Wohnungsbenützung fortbesteht und keine darüber hinausgehende Gemeinschaft mehr zwischen den Ehegatten gegeben ist.
- Abänderungsantrag - Wiederaufnahme
- Abfindung
- Abfertigung, aufteilungsrechtliche Behandlung
- Ablebensversicherung
- Absicherung der Ausgleichszahlung
- Absicht der Parteien bei Abschluß einer Vereinbarung
- Abtretung von Mietrechten durch eine Vereinbarung
- Aktien
- Aktien - Fehlspekulationen
- Aktiengewinne
- Aktiendepot, Wertminderung eines
- Allgemeines
- Altersvorsorge - Finanzprodukte
- Amtswegigkeitsgrundsatz
- Anfechtbarkeit der Bestellung eines Sachverständigen
- Anfechtung einer Vorausvereinbarung - Zeitpunkt, Rechtsweg
- Anfechtung wegen Willensmängeln, des Scheidungsvergleiches
- Anfechtung, erfolgreiche des Scheidungsvergleichs als Voraussetzung für ein Aufteilungsverfahren
- Angewiesen sein auf Hausrat und Ehewohnung
- Annexzuständigkeit nach Art 5 EuEheGüVO - Ende
- Anordnungen - keine für nicht vom Antrag umfasste Vermögenswerte
- Anordnungen, nicht beantragte
- Anschaffung einer Ersatzwohnung, Unterstützung bei
- Anschaffungskosten der Vermögenswerte irrelevant
- Anspannung, äußerste - des Zahlungspflichtigen
- Anspannungsgrundsatz - keiner im Aufteilungsverfahren
- Antragsbegehren
- Antragsrücknahme
- Antragstellung - vorzeitige
- Antragsverfahren
- Anwaltskosten und Aufteilungsmasse
- Anwartschaften
- Anwartschaftsrechte auf Wohnungseigentum, Mietkaufoption
- Architekturbüro als Unternehmen
- Arztpraxis
- Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
- Aufhebung von Ehepakten
- Aufrechnung von Forderungen
- Aufsandungserklärung, keine Verurteilung zur
- Aufstellung der Vermögensverhältnisse, gerichtlicher Auftrag zur Vorlage
- Aufteilung, eigenmächtige Vorwegnahme der
- Aufteilung einzelner Vermögenswerte
- Aufteilungsanspruch ist keine bloße Geldforderung
- Aufteilungsanspruch - Entstehung
- Aufteilungsbegehren
- Aufteilungsgrundsätze
- Aufteilungsmasse
- Aufteilungsmasse - nicht parteiendisponibel
- Aufteilungsquote
- Aufteilungsschlüssel
- Aufteilungsschlüssel und Revisibilität
- Aufteilungsstichtag
- Aufteilungsvereinbarung - Willensmängel bei, Anfechtung, Rechtsweg
- Aufteilungsvereinbarungen - keine Anfechtung wegen laesio enormis
- Aufteilungsverfahren - Zivilprozess
- Aufteilungsvorschläge der Parteien, keine Bindung des Gerichts
- Aufwendungen für Durchführung der Aufteilungsentscheidung
- Ausdehnung des Begehrens auf Ausgleichszahlung nach Jahresfrist
- Ausfallsbürgschaft
- Ausfallsbürgschaft - Beweislastverteilung
- Ausfallsbürgschaft, Rekursrecht des Gläubigers
- Ausgegebene Vermögenswerte
- Ausgleich von Benachteiligungen
- Ausgleich von einseitigen Vermögensverschiebungen
- Ausgleichszahlung
- Ausgleichszahlung, angebotene - Überschreitung
- Ausgleichszahlung nicht höher als Aufteilungsmasse
- Ausgleichszahlung, Ausdehnung nach Jahresfrist
- Ausgleichszahlung, Bezifferung
- Ausgleichszahlung, Festsetzung nach Billigkeit
- Ausgleichszahlung - Erlass nicht möglich
- Ausgleichszahlung - Fälligkeit
- Ausgleichszahlung nicht fristgebunden
- Ausgleichszahlung - Kreditfinanzierung
- Ausgleichszahlung - Leistungsfähigkeit
- Ausgleichszahlung - Leistungsfrist
- Ausgleichzahlung als Pauschalzahlung festzusetzen
- Ausgleichszahlung und Revisibilität
- Ausgleichszahlung, Vorsorgeverpflichtung
- Ausgleichszahlung - Wohl-Bestehen-Können
- Ausgleichszahlung, Zweck der
- Ausländische Scheidungen - Folgen Durchsetzung - Verfahrensart
- Ausländisches Recht
- Auslandsbezug und Aufteilung
- Auslandsbezug und Verfahrensart
- außergerichtliche Aufteilungsvereinbarungen, Durchsetzung
- außerordentlicher Revisionsrekurs und Vollstreckbarkeit
- Außerstreitgesetz - Gesetzestext
- Ausmittlung, richterliche und Revisibilität
- Ausstattung, Heiratsgut