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Seite angelegt am: 10.11.2014 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Aufteilung einzelner Vermögenswerte

Bei der Entscheidung nur über einzelne der Aufteilung unterliegende Vermögensteile sind nach Maßgabe der Billigkeit die übrigen Vermögensverhältnisse der Ehegatten zu berücksichtigen.