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Seite angelegt am: 31.03.2012 ; Letzte Bearbeitung: 02.08.2020

Anwartschaftsrechte auf Wohnungseigentum, Mietkaufrechte

Zum ehelichen Gebrauchsvermögen zählen auch Anwartschaftsrechte auf bewegliche oder unbewegliche Sachen, also auch etwa das Recht auf Einräumung von Wohnungseigentum an der Ehewohnung. Auch das Anwartschaftsrecht auf Erwerb einer Wohnung zu einem im Vorhinein bestimmten Betrag (Mietkauf) stellt aufzuteilendes Vermögen dar.