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Bestrittene Vaterschaft und Unterhaltsverfahren

Die Bestreitung der Vaterschaft durch einen rechtlich bestehenden Vater (zB Ehemann der Mutter), hat solange keinen Einfluss auf das Unterhaltsverfahren bis der Bestreitung rechtskräftig stattgegeben wird.

§ 140 ABGB ab 01.02.2013

Zweiter Abschnitt
Abstammung des Kindes
a) Allgemeines
§ 140 Die nach diesem Gesetzbuch begründete Abstammung und deren Änderung sowie die Feststellung der Nichtabstammung wirken gegenüber jedermann.