Vergleich und Auslegung
Die Auslegungsregel des § 914 ABGB gilt auch für den gerichtlichen Vergleich. Danach ist der Vergleich so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht, dh dass nicht der Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung allein maßgebend ist, sondern der Wille der Parteien erforscht werden muss.
- Vaterschaft bestrittene
- Veranlagung - keine mündelsichere Veranlagung von Unterhaltsnachzahlungen
- Veräußerungserlös von Liegenschaften
- Veräußerungserlös von Wertpapieren
- Verbrauch, gutgläubiger
- Verbrauch gutgläubiger, keiner durch Unterhaltsschuldner
- Verdienst, Schätzung
- Verdienstentgang des obsorgeberechtigten Elternteils
- Verdienstentgang, Entschädigung für
- Vereinsbeiträge
- Verfahren für Unterhaltsansprüche von Kindern
- Verfahrenshilfe
- Verfahrenskosten und UBGR
- Verfahrenkosten HKÜ und UBGR
- Vergangenheit, Unterhalt für die
- Vergleich und Auslegung
- Vergleiche, außergerichtliche
- Vergleich - außergerichtlicher kein Exekutionstitel
- Vergleiche ab 01.02.2013
- Vergleiche vor 01.02.2013 behalten die Bindungswirkung
- Vergleich, falsche Bemessungsfaktoren
- Vergleiche, gerichtliche - keine Genehmigung erforderlich
- Vergleichsauslegung
- Vergleichsgebühren
- Vergleich, keine Anfechtung wegen Rechtsirrtum
- Vergleichsrelationen und spätere Unterhaltsneubemessung
- Vergleich - Rechtskraftwirkung
- Vergleiche vor oder mit dem KiJuHiTr
- Vergleich und Umstandsklausel
- Verhandlung, keine zwingende in Unterhaltsverfahren
- Verheiratetes Kind, Unterhaltspflicht für
- Verjährung
- Verjährung und ungebührliche Untätigkeit
- Verjährung und Obsorge - Fortlaufhemmung nicht Unterbrechung
- Verjährung und unbestimmter Unterhaltsantrag
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verjährungseinwand im Verfahren
- Verjährungsfrist für Unterhaltsrückforderung
- Verjährungsgegeneinwand der Arglist des Unterhaltspflichtigen
- Verkaufserlöse für Liegenschaften
- Verkehrsabsetzbetrag
- Verkehrsmittel, öffentliche
- Verlassenschaft, Unterhaltsanspruch gegen die
- Verletzung des Unterhaltsverpflichtung als Voraussetzung der Titulierung
- Verluste aus selbständer / zusätzlich zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
- Verluste aus zusätzlicher selbständiger Nebentätigkeit
- Verlustvortrag
- Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus
- Vermögen des Kindes und Unterhaltsanspruch
- Vermögen Dritter
- Vermögen und Anspannungsgrundsatz
- Vermögen, ertragsloses
- Vermögen, fiktives
- Vermögensbildung
- Vermögensbildung kein Naturalunterhalt
- Vermögensbildung des Kindes
- Vermögenserträgnisse
- Vermögensrechtliche (rein) Natur des Unterhaltsanspruchs
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Vermögensstamm des Unterhaltsberechtigten
- Vermögensstamm des Unterhaltspflichtigen
- Vermögen(ssubstanz) Dritter / Angehöriger
- Vermögenssubstanz des Unterhaltspflichtigen
- Vermögensumschichtung
- Vermögenszuflüsse
- Verpflegungsgeld
- Verpflegungskosten
- Verpflegungskosten, Kostenersatz für
- Verrechnung von Zahlungen
- Verrechnungskonto GmbH - "Privatentnahmen"
- Verschubprämie
- Verschulden und Anspannungsgrundsatz
- Verschuldung, eheliche
- Versehrtenrente
- Versicherungsleistungen
- Versicherungsprämien
- Vertrauenslage, keine geschützte des UhPfl
- Vertreterpauschale
- Vertretungsbefugnis der Eltern
- Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers
- Vertretungspflicht für mj. Kinder
- Verunstaltungsentschädigung kein relevantes Einkommen
- Verwaltungsdienstzulage
- Verwaltungsstrafen
- Verwandte, Arbeit für - Entlohnung
- Verweigerung Kontaktrecht / Besuchsrecht und Unterhaltsanspruch des Kindes
- Verweis auf Unterhaltsrechner, bloßer - als Begründung unzureichend
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB - familienrechtliche Streitigkeit
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB - Verjährung
- Verwendungszulage
- Verwirkung, keine des Unterhaltsanspruches des Kindes
- Verzicht
- Verzicht auf Umstandsklausel
- Verzicht volljähriger Kinder
- Verzicht auf Unterhaltsherabsetzung
- Verzinsung von Unterhaltsansprüchen
- Verzugszinsen
- Volksschule, Eintritt in die - geänderte Umstände
- Volljährigkeit, Eintritt der während des Verfahrens
- Volljährigkeit, Eintritt der - Vertretung im Verfahren
- Volljährigkeit, Eintritt der - und anhängiges Verfahren
- Volljährigkeit und geänderte Umstände
- Volljährigkeit und Unterhaltsanspruch
- Volljährigkeit und Unterhaltstitel
- Volljährigkeit und Verfahren
- Vollmacht - Dauer, Wirksamkeit einer Kündigung
- Vollstreckung ausländischer Exekutionstitel
- Vorauszahlungen
- Vorausleistung des Unterhalts durch OB: keine Entlastung des anderen Elternteils
- Vorrang Kindesunterhalt vor Unterhalt für Eltern
- Vorschussleistungen der Mutter (des hauptsächlich betreuenden Elternteils)
- Vorsorgekasse, betriebliche
- Vorsorgeversicherung