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Vorsorgewohnung, Anschaffung einer

Die Anschaffung der Vorsorgewohnung wirkt sich hier als Investition entnahmemindernd aus, denn die Aufwendungen des Unterpflichtigen zur Schaffung einer zusätzlichen Erwerbsmöglichkeit können die Unterbemessungsgrundlage verringern . Maßgebend dafür sind die Marktlage sowie eine realistische Zukunftsprognose und die Frage nach Einhaltung des Maßstabs eines pflichtbewussten Elternteils in der Lage des Unterhaltspflichtigen. Die Anschaffung der Vorsorgewohnung, die nach der Aktenlage zur Schaffung weiterer Einkünfte mit Einnahmen diente, ist daher bei der Unterbemessungsgrundlage abzuziehen.