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Versicherungsleistungen

Gewisse Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen. Nach der Rechtsprechung gilt dies etwa für eine nicht dem Ausgleich eines konkreten Mehraufwands, sondern eines typischen Einkommensausfalls dienende Invaliditätsentschädigung. Gleiches muss für den Kindesunterhalt gelten; vgl Gitschthaler, Unterhaltsrecht³ [2015] Rz 297 Z 3) bzw ganz allgemein für jede an die Stelle eines Arbeitseinkommens tretende Versicherungsleistung wegen Erwerbsunfähigkeit oder geminderter Erwerbsfähigkeit.