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Vollmacht - Dauer, Wirksamkeit einer Kündigung

Eine von einem Elternteil erteilte (uneingeschränkte) Bevollmächtigung eines namhaft gemachten Rechtsvertreters gilt jedenfalls in dem in einem Akt geführten Unterhaltsverfahren, so lange der Elternteil dem Gericht keine Auflösung des Vollmachtsverhältnisses mitgeteilt hat.

Anmerkung: Es empfiehlt sich, sicherheitshalber von vornherein bei Bekanntgabe der Bevollmächtigung die Beschränkung auf das gegenständliche Verfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung bekanntzugeben und dass die Vollmacht keinesfalls - ohne entsprechende Erklärung - nicht für ein Verfahren nach rechtskräftiger Beendigung gilt.