Vergleich und Umstandsklausel
Auch für einen Unterhaltsvergleich gilt die Umstandsklausel, wenn nicht der gänzliche oder teilweise Ausschluss vereinbart wurde.
Der Verzicht auf die Umstandsklausel ist zwar im Allgemeinen zulässig und wirksam, die Parteien müssen dafür aber in der Regel ausdrücklich und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise auf eine Änderung der Unterhaltsvereinbarung auch für den Fall einer wesentlichen Änderung in den beiderseitigen Verhältnissen verzichtet haben. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die von den Streitteilen vereinbarte Schad- und Klagsloshaltung als Teil der Unterhaltsvereinbarung der Umstandsklausel unterliegt und diese hinsichtlich des Kindesunterhalts auch nicht ausgeschlossen wurde, bewegt sich somit im Rahmen der bisherigen ständigen Rechtsprechung.
- Vaterschaft bestrittene
- Veranlagung - keine mündelsichere Veranlagung von Unterhaltsnachzahlungen
- Veräußerungserlös von Liegenschaften
- Veräußerungserlös von Wertpapieren
- Verbrauch, gutgläubiger
- Verbrauch gutgläubiger, keiner durch Unterhaltsschuldner
- Verdienst, Schätzung
- Verdienstentgang des obsorgeberechtigten Elternteils
- Verdienstentgang, Entschädigung für
- Vereinsbeiträge
- Verfahren für Unterhaltsansprüche von Kindern
- Verfahrenshilfe
- Verfahrenskosten und UBGR
- Verfahrenkosten HKÜ und UBGR
- Vergangenheit, Unterhalt für die
- Vergleich und Auslegung
- Vergleiche, außergerichtliche
- Vergleich - außergerichtlicher kein Exekutionstitel
- Vergleiche ab 01.02.2013
- Vergleiche vor 01.02.2013 behalten die Bindungswirkung
- Vergleich, falsche Bemessungsfaktoren
- Vergleiche, gerichtliche - keine Genehmigung erforderlich
- Vergleichsauslegung
- Vergleichsgebühren
- Vergleich, keine Anfechtung wegen Rechtsirrtum
- Vergleichsrelationen und spätere Unterhaltsneubemessung
- Vergleich - Rechtskraftwirkung
- Vergleiche vor oder mit dem KiJuHiTr
- Vergleich und Umstandsklausel
- Verhandlung, keine zwingende in Unterhaltsverfahren
- Verheiratetes Kind, Unterhaltspflicht für
- Verjährung
- Verjährung und ungebührliche Untätigkeit
- Verjährung und Obsorge - Fortlaufhemmung nicht Unterbrechung
- Verjährung und unbestimmter Unterhaltsantrag
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verjährungseinwand im Verfahren
- Verjährungsfrist für Unterhaltsrückforderung
- Verjährungsgegeneinwand der Arglist des Unterhaltspflichtigen
- Verkaufserlöse für Liegenschaften
- Verkehrsabsetzbetrag
- Verkehrsmittel, öffentliche
- Verlassenschaft, Unterhaltsanspruch gegen die
- Verletzung des Unterhaltsverpflichtung als Voraussetzung der Titulierung
- Verluste aus selbständer / zusätzlich zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
- Verluste aus zusätzlicher selbständiger Nebentätigkeit
- Verlustvortrag
- Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus
- Vermögen des Kindes und Unterhaltsanspruch
- Vermögen Dritter
- Vermögen und Anspannungsgrundsatz
- Vermögen, ertragsloses
- Vermögen, fiktives
- Vermögensbildung
- Vermögensbildung kein Naturalunterhalt
- Vermögensbildung des Kindes
- Vermögenserträgnisse
- Vermögensrechtliche (rein) Natur des Unterhaltsanspruchs
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Vermögensstamm des Unterhaltsberechtigten
- Vermögensstamm des Unterhaltspflichtigen
- Vermögen(ssubstanz) Dritter / Angehöriger
- Vermögenssubstanz des Unterhaltspflichtigen
- Vermögensumschichtung
- Vermögenszuflüsse
- Verpflegungsgeld
- Verpflegungskosten
- Verpflegungskosten, Kostenersatz für
- Verrechnung von Zahlungen
- Verrechnungskonto GmbH - "Privatentnahmen"
- Verschubprämie
- Verschulden und Anspannungsgrundsatz
- Verschuldung, eheliche
- Versehrtenrente
- Versicherungsleistungen
- Versicherungsprämien
- Vertrauenslage, keine geschützte des UhPfl
- Vertreterpauschale
- Vertretungsbefugnis der Eltern
- Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers
- Vertretungspflicht für mj. Kinder
- Verunstaltungsentschädigung kein relevantes Einkommen
- Verwaltungsdienstzulage
- Verwaltungsstrafen
- Verwandte, Arbeit für - Entlohnung
- Verweigerung Kontaktrecht / Besuchsrecht und Unterhaltsanspruch des Kindes
- Verweis auf Unterhaltsrechner, bloßer - als Begründung unzureichend
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB - familienrechtliche Streitigkeit
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB - Verjährung
- Verwendungszulage
- Verwirkung, keine des Unterhaltsanspruches des Kindes
- Verzicht
- Verzicht auf Umstandsklausel
- Verzicht volljähriger Kinder
- Verzicht auf Unterhaltsherabsetzung
- Verzinsung von Unterhaltsansprüchen
- Verzugszinsen
- Volksschule, Eintritt in die - geänderte Umstände
- Volljährigkeit, Eintritt der während des Verfahrens
- Volljährigkeit, Eintritt der - Vertretung im Verfahren
- Volljährigkeit, Eintritt der - und anhängiges Verfahren
- Volljährigkeit und geänderte Umstände
- Volljährigkeit und Unterhaltsanspruch
- Volljährigkeit und Unterhaltstitel
- Volljährigkeit und Verfahren
- Vollmacht - Dauer, Wirksamkeit einer Kündigung
- Vollstreckung ausländischer Exekutionstitel
- Vorauszahlungen
- Vorausleistung des Unterhalts durch OB: keine Entlastung des anderen Elternteils
- Vorrang Kindesunterhalt vor Unterhalt für Eltern
- Vorschussleistungen der Mutter (des hauptsächlich betreuenden Elternteils)
- Vorsorgekasse, betriebliche
- Vorsorgeversicherung
- Vorsorgewohnung, Anschaffung einer