Vollstreckung ausländischer Exekutionstitel
Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung ist eine hinreichende Bestimmtheit des Titels. An die Bestimmtheit ausländischer Exekutionstitel dürfen aber nicht dieselben Anforderungen wie an inländische Titel gestellt werden. Besonders an europäischen Titeln darf keine strenge Bestimmtheitsprüfung vorgenommen werden, wenn sie im Heimatstaat vollstreckbar sind. "Offene Titel" muss das Vollstreckungsgericht konkretisieren, wobei die zu vollstreckende Forderung ohne weitere Wertungsentscheidung zu berechnen sein muss. Auch bei dem in einem deutschen Urteil nach der deutschen RegelbetragVO in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Unterhalt handelt es sich um einen geschuldeten Betrag, dessen Höhe ohne Durchführung eines Zwischenverfahrens ermittelt werden kann. Die gebotene Konkretisierung steht daher der Vollstreckbarerklärung des Urteils nicht entgegen.
Dabei ist zu beachten, dass der ausländische Exekutionstitel hinreichend bestimmt sein muss.
Für das Erfordernis der Fälligkeit kann nicht grundlegend Anderes gelten als für den Gegenstand (vgl § 7 Abs 1 EO: „Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung").
- Vaterschaft bestrittene
- Veranlagung - keine mündelsichere Veranlagung von Unterhaltsnachzahlungen
- Veräußerungserlös von Liegenschaften
- Veräußerungserlös von Wertpapieren
- Verbrauch, gutgläubiger
- Verbrauch gutgläubiger, keiner durch Unterhaltsschuldner
- Verdienst, Schätzung
- Verdienstentgang des obsorgeberechtigten Elternteils
- Verdienstentgang, Entschädigung für
- Vereinsbeiträge
- Verfahren für Unterhaltsansprüche von Kindern
- Verfahrenshilfe
- Verfahrenskosten und UBGR
- Verfahrenkosten HKÜ und UBGR
- Vergangenheit, Unterhalt für die
- Vergleich und Auslegung
- Vergleiche, außergerichtliche
- Vergleich - außergerichtlicher kein Exekutionstitel
- Vergleiche ab 01.02.2013
- Vergleiche vor 01.02.2013 behalten die Bindungswirkung
- Vergleich, falsche Bemessungsfaktoren
- Vergleiche, gerichtliche - keine Genehmigung erforderlich
- Vergleichsauslegung
- Vergleichsgebühren
- Vergleich, keine Anfechtung wegen Rechtsirrtum
- Vergleichsrelationen und spätere Unterhaltsneubemessung
- Vergleich - Rechtskraftwirkung
- Vergleiche vor oder mit dem KiJuHiTr
- Vergleich und Umstandsklausel
- Verhandlung, keine zwingende in Unterhaltsverfahren
- Verheiratetes Kind, Unterhaltspflicht für
- Verjährung
- Verjährung und ungebührliche Untätigkeit
- Verjährung und Obsorge - Fortlaufhemmung nicht Unterbrechung
- Verjährung und unbestimmter Unterhaltsantrag
- Verjährung von Unterhaltsansprüchen
- Verjährungseinwand im Verfahren
- Verjährungsfrist für Unterhaltsrückforderung
- Verjährungsgegeneinwand der Arglist des Unterhaltspflichtigen
- Verkaufserlöse für Liegenschaften
- Verkehrsabsetzbetrag
- Verkehrsmittel, öffentliche
- Verlassenschaft, Unterhaltsanspruch gegen die
- Verletzung des Unterhaltsverpflichtung als Voraussetzung der Titulierung
- Verluste aus selbständer / zusätzlich zur unselbständigen Erwerbstätigkeit
- Verluste aus zusätzlicher selbständiger Nebentätigkeit
- Verlustvortrag
- Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus
- Vermögen des Kindes und Unterhaltsanspruch
- Vermögen Dritter
- Vermögen und Anspannungsgrundsatz
- Vermögen, ertragsloses
- Vermögen, fiktives
- Vermögensbildung
- Vermögensbildung kein Naturalunterhalt
- Vermögensbildung des Kindes
- Vermögenserträgnisse
- Vermögensrechtliche (rein) Natur des Unterhaltsanspruchs
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Vermögensstamm des Unterhaltsberechtigten
- Vermögensstamm des Unterhaltspflichtigen
- Vermögen(ssubstanz) Dritter / Angehöriger
- Vermögenssubstanz des Unterhaltspflichtigen
- Vermögensumschichtung
- Vermögenszuflüsse
- Verpflegungsgeld
- Verpflegungskosten
- Verpflegungskosten, Kostenersatz für
- Verrechnung von Zahlungen
- Verrechnungskonto GmbH - "Privatentnahmen"
- Verschubprämie
- Verschulden und Anspannungsgrundsatz
- Verschuldung, eheliche
- Versehrtenrente
- Versicherungsleistungen
- Versicherungsprämien
- Vertrauenslage, keine geschützte des UhPfl
- Vertreterpauschale
- Vertretungsbefugnis der Eltern
- Vertretungsbefugnis des Jugendwohlfahrtsträgers
- Vertretungspflicht für mj. Kinder
- Verunstaltungsentschädigung kein relevantes Einkommen
- Verwaltungsdienstzulage
- Verwaltungsstrafen
- Verwandte, Arbeit für - Entlohnung
- Verweigerung Kontaktrecht / Besuchsrecht und Unterhaltsanspruch des Kindes
- Verweis auf Unterhaltsrechner, bloßer - als Begründung unzureichend
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB - familienrechtliche Streitigkeit
- Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB - Verjährung
- Verwendungszulage
- Verwirkung, keine des Unterhaltsanspruches des Kindes
- Verzicht
- Verzicht auf Umstandsklausel
- Verzicht volljähriger Kinder
- Verzicht auf Unterhaltsherabsetzung
- Verzinsung von Unterhaltsansprüchen
- Verzugszinsen
- Volksschule, Eintritt in die - geänderte Umstände
- Volljährigkeit, Eintritt der während des Verfahrens
- Volljährigkeit, Eintritt der - Vertretung im Verfahren
- Volljährigkeit, Eintritt der - und anhängiges Verfahren
- Volljährigkeit und geänderte Umstände
- Volljährigkeit und Unterhaltsanspruch
- Volljährigkeit und Unterhaltstitel
- Volljährigkeit und Verfahren
- Vollmacht - Dauer, Wirksamkeit einer Kündigung
- Vollstreckung ausländischer Exekutionstitel
- Vorauszahlungen
- Vorausleistung des Unterhalts durch OB: keine Entlastung des anderen Elternteils
- Vorrang Kindesunterhalt vor Unterhalt für Eltern
- Vorschussleistungen der Mutter (des hauptsächlich betreuenden Elternteils)
- Vorsorgekasse, betriebliche
- Vorsorgeversicherung