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Verlustvortrag

Ein Verlustvortrag kann zwar steuerlich geltend gemacht werden, nicht aber bei Ermittlung der UBGR berücksichtigt werden.

Anmerkung: So einfach ist das Problem nicht abzuwürgen. Im Rahmen der Durchschnittsrechnung für Selbständige kommt es faktisch auch zu einem Verlustvortrag.