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Verluste aus zusätzlicher selbständiger Nebentätigkeit

Verluste aus zusätzlicher selbständiger Nebentätigkeit neben einer unselbständigen Anstellung sind grundsätzlich nicht von der UBGR abziehbar.

Anmerkung: So unbesehen wird der Leitsatz nicht hingenommen werden können. Wenn Gewinne geschrieben werden, sind die Gerichte schnell da um den Unterhalt zu erhöhen. Man muss daher beachten, dass
* die Steuergutschriften aufgrund der Verluste nicht in die UBGR eingerechnet werden
* die Nettoverluste (abzüglich Steuergutschrift) als Anlaufkosten bei späteren Gewinnen berücksichtigt werden