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Kilometergeld

Soferne das Kilometergeld nur die tatsächlichen Kosten abdeckt sämtliche mit der Anschaffung und der Haltung eines PKW verbundenen Kosten angemessen abdeckt sind keine zusätzlichen Kosten von der Unterhaltsbemessungsgrundlage abzuziehen.

Wenn diese Kilometergelder für beruflich notwendige Fahrten bezahlt werden, sind sie aber auch der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht hinzuzählen.

Es gibt auch Entscheidungen, dass im Zweifel das Kilometergeld "nur" zur Hälfte in die UBGR einzubeziehen ist.

Wenn ein PKW berufsbedingt angeschafft werden musste, können Kreditraten die Unterhaltsbemessungsgrundlage mindern, wenn das bisherige Kilometergeld keine entsprechende Ansparung ermöglichte. Allerdings wäre dann wohl das folgende Kilometergeld zum Teil miteinzubeziehen.

Praxistipp: Um das Kilometergeld zur Gänze aus der UBGR herauszubringen, sollte sorgfältig argumentiert werden, vor allem dass damit nur die tatsächlichen Kosten gedeckt sind. Argumentationshilfen bieten die Seiten der Autofahrerclubs, zB des Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterÖAMTC an.