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Einkünfte aus einer Kommanditbeteiligung

Selbstverständlich sind alle tatsächlich zufließenden Einkünfte aus einer Kommanditbeteiligung der Unterhaltsbemessungsgrundlage hinzuzurechnen. Soweit Einkünfte nicht tatsächlich zufließen, sind die gesellschaftsrechtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.